Finanzierungshilfe
Hier erfährst du, welche finanziellen Unterstützungen dir bei Weiterbildungen auf Sachbearbeitungs- und eidgenössischer Fachausweis-Stufe in der Schweiz zur Verfügung stehen.
Der Bund übernimmt bis zu 50% deiner Lehrgangskosten nach Abschluss der eidgenössischen Prüfung – unabhängig vom Prüfungserfolg.
Sachbearbeiter-Lehrgänge selbst werden nicht direkt bezuschusst, können aber bis zu 50% rückerstattet werden, wenn du innert 7 Jahren einen anschliessenden eidg. Fachausweis in derselben Fachrichtung absolvierst.
Vorauszahlung & Rechnung: Du musst die Lehrgangskosten selbst vorfinanzieren und die Rechnung auf deinen Namen begleichen (nicht durch den Arbeitgeber), sonst entfällt der Bundesbeitrag.
Berechtigt sind alle, die einen Vorbereitungslehrgang zu einer eidgenössischen Berufsprüfung (z. B. Fachausweis) oder höheren Fachprüfung (HFP, Diplom) besuchen, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die eidg. Prüfung absolvieren.
Antrag nach der Prüfung: Du beantragst die Rückerstattung direkt beim Bund, sobald du die eidgenössische Prüfung absolviert hast. Nicht der Anbieter erhält das Geld, sondern du auf dein Konto.
Wer hat Anspruch?
Du kannst die Bundesbeiträge beantragen, wenn du:
Finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber
Falls dein Arbeitgeber dich unterstützen möchte, achte darauf, trotzdem als Zahler zu gelten. Lass die Rechnung immer auf deinen Namen ausstellen und ggf. überweist dir dein Arbeitgeber seinen Anteil als Spesenersatz oder Bonus. So behältst du den Anspruch auf Bundesbeiträge.
Stipendien & Darlehen
In gewissen Fällen gibt es weitere staatliche oder private Unterstützungen – z. B. Stipendien oder zinsgünstige Bildungskredite für Weiterbildung. Informiere dich bei deiner wohnsitzkantonalen Stipendienstelle über mögliche Bildungsbeiträge oder -darlehen für dein Weiterbildungsprojekt (diese sind je nach Kanton und Situation verschieden).
Bei Problemen wendest du dich bitte per E-Mail an die entsprechende Bundesstelle: bundesbeitraege@sdbb.ch
Steuerabzüge
Weiterbildungskosten (berufsorientiert) kannst du bei der Steuererklärung bis zu einem bestimmten Betrag als berufsbedingte Weiterbildungskosten absetzen.
Beachte jedoch: Erstattete Bundesbeiträge gelten als steuerbares Einkommen und müssen in der Steuererklärung als "übrige Einkünfte" deklariert werden.
So funktioniert die 50%-Kostenrückerstattung
Der Bund unterstützt dich mit einer einheitlichen Förderung, der Subjektfinanzierung wenn du dich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitest.
Du als Studierende(r) erhältst die Beiträge direkt vom Bund, unabhängig vom gewählten Weiterbildungsanbieter. Konkret übernimmt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 50 % der anrechenbaren Lehrgangskosten – bis maximal CHF 9’500 bei Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis).
Dein Kurs muss auf der offiziellen Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) registriert sein.
Antragstellung
Prüfung absolvieren
Sobald du die eidgenössische Prüfung hinter dir hast unabhängig vom Resultat), kannst du loslegen.
Online-Portal nutzen
Registriere dich im Bundes-Portal und fülle dort online dein Beitragsgesuch aus.
Unterlagen einreichen
Lade die notwendigen Dokumente hoch: Lehrgangsrechnung(en) auf deinen Namen, Zahlungsbestätigung der Schule sowie die Prüfungsverfügung (Bestätigung, dass du an der Prüfung teilgenommen hast).
Frist beachten
Stelle den Antrag spätestens zwei Jahre nach der Prüfung (gerechnet ab Datum der Prüfungsverfügung).
Auszahlung erhalten
Nach Prüfung deines Gesuchs überweist dir das SBFI 50% deiner Kurskosten (bis zum Maximalbetrag) auf dein Konto.
Fragen & Antworten
Wer kann Bundesbeiträge erhalten?
Wenn du einen Vorbereitungskurs auf einen eidgenössischen Abschluss besuchst, die eidg. Prüfung absolvierst und deinen Wohnsitz in der Schweiz hast, kannst du nach der Prüfung Bundesbeiträge beantragen. Wichtig ist ausserdem, dass du die Lehrgangsgebühren selbst bezahlt hast (Rechnung auf deinen Namen).
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Der Bund übernimmt 50% der anrechenbaren Kurskosten deiner Weiterbildung. Maximal erhältst du CHF 9’500 (für Fachausweis/Berufsprüfung) erstattet. Wenn deine Kursgebühren unter dieser Grenze liegt, bekommst du genau die Hälfte zurück; liegt dein Aufwand darüber, trägt der Bund höchstens diesen Maximalbetrag.
Muss ich die Abschlussprüfung bestehen, um die Beiträge zu erhalten?
Nein. Es reicht, dass du zur eidgenössischen Prüfung angetreten bist. Der Prüfungserfolg spielt keine Rolle – die Unterstützung ist erfolgsunabhängig. Du musst aber in jedem Fall die Prüfungsbestätigung einreichen, um zu belegen, dass du an der Prüfung teilgenommen hast.
Wann und wie stelle ich den Antrag auf die Bundessubventionen?
Den Antrag stellst du nach der eidgenössischen Prüfung (nicht vorher). Du hast dafür bis zu 2 Jahre Zeit ab dem Datum, an dem du dein Prüfungsresultat erhalten hast. Die Beantragung läuft online über das SBFI-Portal – dort registrierst du dich, lädst Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Prüfungsverfügung hoch und gibst deine Kontoverbindung an. Danach prüft das SBFI alles und überweist dir den Betrag direkt auf dein Konto.
Kann meine Firma direkt die Weiterbildungskosten bezahlen?
Besser nicht, wenn du Bundesbeiträge möchtest. Zahlt dein Arbeitgeber die Rechnung direkt an den Weiterbildungsanbieter, entfällt dein Anspruch auf Bundesbeiträge. Der Bund zahlt nur, wenn du selbst der Rechnungsempfänger und Zahler bist. Du kannst aber mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er dir das Geld nachträglich (z. B. als Spesen) erstattet – so profitierst du trotzdem von den 50% Bundesrückerstattung.
Muss ich die Bundesbeiträge versteuern?
Ja. Die erhaltenen Bundesbeiträge gelten als steuerbares Einkommen und musst du in der Steuererklärung unter „übrige Einkünfte“ angeben. Gleichzeitig kannst du aber deine Weiterbildungskosten (soweit vom Bund nicht gedeckt) als Berufsauslagen abziehen, was deine Steuerbelastung reduziert.